"10 Euro sind 10 Euro"
Hoyerswerda. DAS beschäftigt unsere Leser: Ärger wegen doppelt bezahlter Praxisgebühr, WochenKurier hakt nach...

Kürzlich bat eine Leserin aus Spremberg den WochenKurier um Hilfe. Was Christa S. uns in ihrem Brief schilderte, kann doch so eigentlich gar nicht passiert sein... oder doch? Lesen Sie selbst:Meine Mutter ist mit ihren 87 Jahren "fit wie ein Turnschuh", sie hat lediglich ganze zwei Kontrolluntersuchungen im Quartal. Nun ist es aber so, dass sie pflichtbewusst - aber versehentlich - die Praxisgebühr bei beiden Besuchen bezahlt hat. Einmal am Anfang des Quartals, beim Hausarzt und einmal zum Ende des Quartals bei ihrer Augenärztin. Als ich ihren Fehler bemerkte, wollte ich ihn unkompliziert mit einer nachgereichten Überweisung aus der Welt schaffen. Fehlanzeige! In der Praxis der Augenärztin sagte man mir, dass der Vorgang bereits gebucht sei und somit nicht mehr rückgängig zu machen geht. Immerhin bekam ich die Empfehlung, in Zukunft besser auf meine Mutter zu achten. Danke schön!Doch als grundoptimistischer Mensch glaubte ich fest daran, dass die Krankenkasse meiner Mutter, die Knappschaft, mir entgegenkommt. Eine so große Krankenkasse wird sich doch nicht an zu viel gezahlten 10 Euro bereichern wollen. Ein Anruf brachte Klarheit: Bezahlt ist bezahlt, sagte man mir. Immerhin gab es auch hier wieder einen guten Rat: Ich möge es doch mal in der Augenarztpraxis versuchen. Super Idee, hätte man auch selbst drauf kommen können! Nach diesem tollen Vorschlag bat ich die Krankenkasse ganz offiziell um eine Prüfung des Falles.Ergebnis: Die Mitarbeiterin der Knappschaft beruft sich auf ein Gesetz und bedauerte, dass sie bei dieser Rechtslage meiner Mutter keine andere Entscheidung mitteilen könne. Ist das so? Wie ist die Rechtslage und gibt es bei Krankenkassen, die sich eigentlich dem Wohlergehen ihrer Klienten verschrieben haben, so etwas wie Kulanz? Vielleicht mögen es manche übertrieben finden. Aber sind die 10 Euro meiner Mutter die einzigen 10 Euro, die doppelt gezahlt und nach dem Motto "Pech gehabt" einbehalten wurden? Christa S.
WochenKurier fragt nach. Wenn ich etwas doppelt bezahle, "aus Versehen" oder nicht, muss ich doch die Chance haben mein Geld zurück zu bekommen. Keine Leistung, kein Geld. Gilt dieser logische Schluss nicht bei der Praxisgebühr? Umgehend erhalten wir Antwort von der Krankenkasse "Knappschaft". Die stellvertretende Pressesprecherin Claudia Müller erklärt: "Ich kann Frau S. gut verstehen, als Betroffener ist man furchtbar enttäuscht. Doch vom Gesetzgeber her ist es tatsächlich nicht vorgesehen, zu viel bezahlte Praxisgebühren zurück zu erstatten. Im Prinzip gibt es da überhaupt keine Spielräume. Trotzdem werden wir Frau S. ihre 10 Euro zurückzahlen. Fälle wie diese kommen übrigens sehr selten vor, da die Patienten in der Regel ihr Geld sofort vom Arzt zurück bekommen. Doch diese sind nun mal nicht dazu verpflichtet, sie zahlen aus Kulanz und nehmen den Verwaltungsmehraufwand in Kauf, um ihre Patienten nicht zu verärgern. (Foto: fotolia)
Angemerkt: Vielleicht nicht unbedingt wegen dieses Leserbriefes - aber in diesem Kontext umso begrüßenswerter: Am Montag hat die Regierungskoalition nun endgültig die Praxisgebühr abgeschafft.
Artikel kommentieren
Bisher gibt es noch keinen Kommentar zu diesem Artikel.